Die Sicherheitsprüfung von Regalen nach DGUV

In vielen Betrieben sind Regale ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausstattung. Regale dienen als Lagermittel und Arbeitsmittel. Wie jedes Gerät auf Sicherheit überprüft werden muss, so müssen nach der DGUV-Vorschrift auf Regale in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird in der Regel 108-007 „Lagereinrichtung und -geräte“ vorgeschrieben, wie die Prüfungen durchzuführen sind.