Was steht hinter DGUV V3 – Elektroprüfung

Für die Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz in Betrieben sorgt die Einhaltung der Elektroprüfungen nach der DGUV V3 Norm. Diese Rechtsnorm beinhaltet die Anforderungen an die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen und werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Ziel ist es, durch regelmäßige Elektroprüfungen die Gefahren durch elektrischen Strom zu vermeiden. Außerdem gewährleisten laufende Checks die Funktionstüchtigkeit elektrischer Geräte.

Eine fähige Person mit einer erforderlichen Ausbildung und Erfahrung kann die Elektroprüfung nach der DGUV V3 durchführen. Zu den fachspezifischen Kenntnissen bringt der Prüfer auch die geeigneten Prüfmittel und Messgeräte mit. Somit ist eine fachgerechte Prüfung möglich. Dabei unterliegen die Mess- und Prüfgeräte ebenfalls einer regelmäßigen Kalibrierung unter Überprüfung.

Elektroprüfung sind je nach Unternehmen unterschiedlich. Damit entstehen verschiedene Arten von Prüfungen, die abhängig vom Einsatzort der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind. Zu den Prüfungen gehören unter anderem diese:

Erstprüfung

Mit einer Erstprüfung beginnt die Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten bzw. reparierten elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels.

Wiederholungsprüfung

Eine Wiederholungsprüfung ermittelt den ordnungsgemäßen Zustand einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittelns. Die Prüfperioden sind abhängig von der Art, dem Alter und der Nutzung der Anlagen oder des Betriebsmittels. Weitere Faktoren, die über den Prüfintervall bestimmt sind betriebliche Verhältnisse.

Besondere Anlässe

Zu den besonderen Anlässen, nachdem eine Prüfung durchgeführt werden muss, zählen Umbau, Reparatur, Unfall oder Blitzschlag.

Dokumentation

Bei jeder Prüfung wird ein Prüfprotokoll nach Vorgaben erstellt. Die Vorgaben hierzu enthält ebenfalls die DGUV V3 Vorschrift. Angaben, wie diese, sind unter anderem enthalten:

– Die Bezeichnung und Identifikation der geprüften Anlage oder des geprüften Betriebsmittels.

– Das Datum und den Ort der Prüfung.

– Den Namen und die Qualifikation der befähigten Person, die die Prüfung durchgeführt hat.

– Die angewendeten Prüfverfahren und Prüfnormen.

– Die festgestellten Mängel und die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Mängel.

– Die Frist für die nächste Prüfung.

Für das Prüfprotokoll besteht eine Aufbewahrungspflicht von mindestens fünf Jahren. Bei Bedarf muss das Dokument zuständigen Behörden oder Versicherungen vorgelegt werden.

Warum DGUV V3?

Elektroprüfungen nach Norm der DGUV V3 Prüfung sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Dahinter steht eine sinnvolle Investition in die Zuverlässigkeit und Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Regelmäßige Prüfungen können Unfälle, Schäden, Haftungsansprüche und Ausfälle vermeiden oder reduzieren. Eine optimale Wartung trägt zudem dazu bei, Energiekosten bei Elektrogeräten zu sparen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Hermann